Infodrom Oldenburg: Beitragsordnung


Infodrom - Beitragsordnung

  1. Pauschal gilt: Wenigverdienerinnen zahlen die Hälfte. Ein Nachweis ist beizufügen.
  2. Die Beiträge gelten jeweils für einen Monat und werden zum 1. eines jeden Monats fällig. Sie sollten min. für 3 Monate im Voraus bezahlt werden.
  3. Jede Benutzerin möchte bitte eigenständig ihr Gebührenkonto kontrollieren. Mahungen kosten Zeit und Nerven, die sinnvoller verwendet werden können. Zu diesen Zweck wird im Augenblick eine Kontoverwaltung entwickelt. Die Verfügbarkeit wird in infodrom.config bekannt gegeben.
  4. Jeder Benutzerin wird ein 'Kredit' in Höhe von zwei Monatsbeiträgen gewährt. Bei Überschreitung dieses Kredits kann der Zugang zu Infodrom Oldenburg gesperrt werden, nach einem weiteren Monat kann der Zugang ohne weitere Warnung gelöscht werden. Eine Neuaufnahme erfolgt dann erst, nachdem die ausstehenden Gebühren beglichen wurden.
  5. Die Benutzungsbeiträge sind zu entrichten an: Martin Schulze, Postgiroamt Hannover (BLZ: 250 100 30, Kto: 314664-302), Stichwort "Beitrag Infodrom" und User- bzw. Rechnername.
  6. Beiträge
                            Normal   Wenigverdienerin
       UUCP Site              20,-      10,-
       Online Account         20,-      10,-
       LAN Site                         10,-
       LAN Point                         5,-
       SLIP                   20,-      10,-
    
    Bei einer UUCP oder LAN Site und SLIP kommen noch 9,- für die North-Net Mitgliedschaft (gesonderter Antrag) hinzu, bei einem Online Account evtl. auch. Der LAN Point beinhaltet 1-2 DM als freiwilligen Mehrbeitrag für das Individual Network e.V.

... aus der Policy

15. Infodrom Oldenburg ist kein kommerzielles System! Die Beiträge stellen lediglich eine Beteiligung an den Kosten dar, die durch den Betrieb des Systems entstehen. Daher kann auch keine Garantie für die Verfügbarkeit des Systems, die Einrichtung neuer Zugänge, oder das Funktionieren irgendwelcher Dienste gegeben werden.
Joey, Oldenburg, 10.01.95