Im Gesetz ist dies als fünfjähriger Modellversuch verankert. Ein Teil der Initiativen soll von der Landesmedienanstalt gefördert und teilweise finanziert werden. Das dazu verwendete Geld soll von den Werbeeinnahmen der Privaten (hier ffn und Antenne) abgezwackt werden. Nach Schätzungen ständen dann ca. 20 Millionen DM zur Verfügung, womit schon viele Initiativen gefördert werden könnten.
Natürlich protestieren die Privatsender ffn und Antenne Niedersachsen dagegen und haben beim Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen das LRG angestrengt. Das Verfassungsgericht hat diese Klage nicht zur Entscheidung angenommen. Die beiden Privaten wollen nun offensichtlich vor die Verwaltungsgerichte ziehen. In einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 11.11.94 heißt es, daß sie "alle weiteren Rechtsmittel ausschöpfen" werden.
Diese Radio-Initiativen sind Mitglied im INGEHN e.V., der Interessengemeinschaft nichtkommerzieller lokaler Hörfunk in Niedersachsen e.V. Dieser Verein stellt einen Dachverband dar und vertritt die einzelnen Initiativen bei der Landesmedienanstalt (NLM).
Die Niedersächsische Landesmedienanstalt gab am 28.11.94 die potentiellen Versuchsgebiete für nicht-kommerziellen Lokalfunk (NKL) und Offene Kanäle (OK) bekannt. Ausgewählt wurden folgende 18 Gebiete.