Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsklage gegen das Niedersächsische Landesmediengesetz nicht angenommen hat, werden die Privatsender radio ffn und Antenne.Das Radio alle weiteren Rechtsmittel ausschöpfen. Nach Auffasssung des Bundesverfassungsgerichts sei die Abgabesatzung durch die Niedersächsische Landesmedienanstalt noch nicht verabschiedet und daher eine unmittelbare Betroffenheit der Sender nicht herzuleiten. Das Bundesverfassungsgericht hat die Sender darauf hingewiesen, den Rechtsweg über die Verwaltungsgerichte einzuschlagen.
Die beiden Sender waren vor das Bundesverfassungsgericht getreten, um besonders die Frage einer Gebührenabgabe abzuwehren, die im Niedersächsischen Landesmediengesetz unter anderem verankert ist. Danach sollen die Privatsender 3% ihrer Bruttoeinnahmen zur Finanzierung lokaler Hörfunkversuche in Niedersachsen hergeben - eine Abgabe, die die wirtschaftliche Substanz von radio ffn und Antenne.Das Radio erheblich beeinträchtigt. Die Privatsender schließen sich allerdings der Meinung an, daß die Versuche mit nichtkommerziellem Lokalfunk eine Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist, der er bisher nicht nachgekommen ist, obwohl er dafür Gebühren erhält.
11. November 1994