Hintergrund dieser Staatsvertrags-Ergänzung sind offenbar Schwierigkeiten einzelner Länder, die nichtkommerziellen Radios zu finanzieren. In Niedersachsen beispielsweise drohen Rechtsverfahren, weil sich die kommerziellen Veranstalter dagegcn wehren wollen, daß Sie die ge- planten freien Radios durch eine Rund- funkabgabe auf ihre Werheeinnahmen mitfinanzieren müssen. In Hessen hatte die Landesmedienanstalt jüngst darauf hingewiesen, daß für die Förderung der nichtkommerziellen Radios "nur begrenzte gesetzliche Möglichkeiten" zur Verfügung stünden. Diese Sender können in Hessen aufgrund einer Gesetzesnovellierung vom Oktober 1994 entstehen. Die Bundesländer wollen zudem die Staatsvertrags-Regelung erweitern, wonach die Landesmedienanstalten die technische Verbreitung privaten Rundfunks unterstützen dürfen. So wird die bislang bis Ende 1995 befristete Technikförderung bis zum 31. Dezember 2000 verlängert. Künftig können die Medienanstalten dieses ebenfalls aus dem zweiprozentigen Gebührenanteil stammende Geld auch dafür einsetzen, um "Projekte für neuartige Rundfunkübertragungstechniken" zu fördern. Damit sind beispielsweise die Pilotvorhaben für Digital Audio Broadcasting (DAB) gemeint. Die DAB-Technik soll langfristig UKW ablösen und einen störungsfreien und hochwertigen Hörfunk-Empfang ermöglichen. Forderungen nach einer entsprechenden Staatsvertrags-Änderung hatte unter anderen die Rundfunkkommission der Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen erhoben. Ohne eine Verlängerung der Frist für die Technikförderung drohe die Gefahr, daß der lokale Hörfunk "unter die Standards landesweit verbreiteter Hörfunkprogramme" zurückfalle. Insbesondere die vorgesehene Einführung von DAB und die damit verbundene langjährige Doppelabstrahlung in Analog- und Digitaltechnik ließen die Kosten der technischen Verbreitung "in die Höhe schnellen", so die Rundfunkkommission.
epd