Pressemitteilung des DSW

Umverteilung zu Lasten der Schwächsten

Bankenmodell keine akzeptable Lösung

(BONN, 6. Juli 1995) "Als eine gigantische Umverteilung zu Lasten der wirtschaftlich Schwächsten unter den Studierenden sowie als reines Täuschungsmanöver" bezeichnete der Präsident des Deutschen Studentenwerks, Professor Dr. Albert von Mutius, heute vor der Presse in Bonn das sogenannte "Bankenmodell" mit verzinslichen Darlehen von Bundesminister Dr. Rüttgers. Hierdurch werde keine zusätzliche Bildungsinvestition vorgenommen, die strukturellen Defizite des BAföG blieben erhalten und es werde im Ergebnis erreicht, daß die Einkommensschwächsten in dieser Gesellschaft dazu herangezogen würden, notwendige Investitionen im Hochschulbau und in der Forschung sowie die Finanzierung beim geplanten "Meister-BAföG" sicherzustellen. Damit, so von Mutius, verabschiede sich die Bundesregierung von dem aus dem Sozialstaatsprinzip folgenden Grundsatz der Chancengleichheit im Bildungswesen.

1. Offenbar seien derartige Lenkungseffekte von der Bundesregierung auch beabsichtigt, so der DSW-Präsident. Schon die Umstellung auf eine reine Darlehensförderung beim BAföG zu Beginn der derzeitigen Koalition 1982 habe einen Abschreckungseffekt gehabt und zu Darlehenbelastungen für Hochschulabsolventen von rund 40.000 DM und mehr geführt. Insgesamt betrage die derzeitige Schuldenlast der BAföG-Geförderten über 21 Milliarden DM. Im Hinblick auf solche allgemein anerkannten verheerenden bildungs- wie gesellschaftspolitischen Wirkungen habe die Bundesregierung bzw. die Mehrheit des Deutschen Bundestages mit dem 12. Änderungsgesetz zum BAföG 1990 eine Kehrtwendung vollzogen und wieder eine gemischte Förderung (50% Zuschuß, 50% zinslose Darlehen) eingeführt. Nunmehr erfolge eine Rückwende mit noch gravierenderen Folgen: Die nach dem "Bankenmodell" entstehende Belastung für einen vollgeförderten Studierenden mit den von Minister Dr. Rüttgers genannten 34.000 DM Darlehensschulden liege bei Einrechnung der 8,5% vorgesehenen Zinsen und einer Laufzeit von 20 Jahren de facto bei ca. 70.000 DM. Damit sei die individuelle Belastung erheblich großer als die Verschuldung der BAföG-Geförderten in der Phase von 1982 bis 1990. Eine derartige Verschuldung würden Studierende aus einkommensschwachen Schichten angesichts ungewisser Berufschancen nicht mehr auf sich nehmen. Die 14 Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes, so von Mutius. habe gezeigt, daß seit 1982 die Bildungsbeteiligungsquote aus unteren Herkunftsgruppen kontinuierlich gesunken sei und sich erst seit 1990 wieder stabilisiert habe. Die nunmehr eingeschlagene Politik werde diese im Ansatz hoffnungsvollen Tendenzen in das Gegenteil verkehren.

2. Der Abschreckungs- und Umverteilungseffekt werde sich, so der DSW-Präsident, in den neuer Bundesländern besonders verheerend auswirken. Dort sei bisher die Quote der BAföG-Geförderten deutlich höher als in den alten Bundesländern, insbesondere sei aufgrund der dortigen Einkommenssituation noch weniger damit zu rechnen, daß verzinsliche Darlehen von den Studierwilligen aufgenommen wurden. Berücksichtige man, daß generell in Deutschland die Gefördertenquote auf unter 20% gesunken sei, so bedeute das von Herrn Dr. Rüttgers vorgestellte "Bankenmodell" de facto die Finanzierung von Hochschulbau, Forschung und "Meister-BAföG" durch eine kleine Minderheit, die zu der untersten Einkommensgruppe in der Bevölkerung zählt. In Verbindung mit den Vorschlägen zur Veränderung der Hochschulbauförderung werde zugleich eine Umverteilung zu Lasten der Länder bewirkt.

3. Die als "Gegenleistung'' angekündigte Anhebung der BAföG-Freibeträge und Bedarfssätze zum Herbst 1996 um 6% werde den Rückgang der Bildungsbeteiligungsquote von Studierenden aus unteren Einkommensschichten nicht aufhalten. Die Anpassung der BAföG-Freibeträge und Bedarfssätze an gestiegene Einkommensverhältnisse und Preise sei nach geltender Gesetzeslage ohnehin fällig und keine Extraleistung. Eine 6%ige Anpassung gleiche noch nicht einmal die unzureichenden Anpassungen des noch nicht in Kraft getretenen 17. BAföG-Änderungsgesetzes aus.

4. Entschieden verwahrte sich der DSW-Präsident gegen die Behauptung des Bundesministers, seine Vorstellungen liefen im Ergebnis auf das vom Deutschen Studentenwerk entwickelte Drei-Stufen-Modell zur grundlegenden strukturellen Reform der Ausbildungsförderung im Rahmen eines umfassenden Familienlastenausgleichs hinaus. Während die DSW-Überlegungen davon ausgingen, alle an Ausbildung anknüpfenden unmittelbaren und mittelbaren Transferleistungen des Staates zu bündeln und gestuft nach Sockelbetrag für alle, familienabhängiger Förderung nach sozialen Kriterien und einer Zulage für besonders Leistungsfähige diese Zuwendungen unmittelbar den Studierenden zukommen zu lassen, bestünde das sogenannte "Bankenmodell" des BMBF ausschließlich darin, im bisherigen BAföG-System den Darlehensanteil zu verzinsen und ihn durch Banken abzuwickeln. "Damit werden die strukturellen Defizite des BAfoG nicht nur nicht beseitigt, sondern sogar noch vermehrt'', so von Mutius, und es würden nicht einmal Bürokratiekosten eingespart, weil auf diese Weise bewilligende und zahlende Stellen auseinanderfielen. "Die Reform" sei nicht zu erkennen.

5. "Die entscheidenden Probleme sowohl der Ausbildungsförderung als auch des Familienlastenausgleichs bleiben also ungelöst", so führte von Mutius weiter aus. Letztlich werde nur innerhalb des Bildungsressorts umgeschichtet und umverteilt. Angesichts der im internationalen Vergleich außerordentlich geringen öffentlichen Investitionen im Bereich Bildung müßten sich Bundesregierung und Bundestag endlich dazu aufraffen, die Bildungsinvestitionen insgesamt zu erhöhen. Nur so ließen sich die Zukunftschancen der Bundesrepublik Deutschland langfristig sichern.


© Joey, 10 Jul 95