Bekanntlich wollte die Bundesregierung diesen Nachweis als Bestandteil der gescheiterten BAföG-Novelle für BAföG-EmpfängerInnen einführen. Die Hochschulrektor(Inn)enkonferenz hatte vor drei Wochen die Diskussion neu entfacht. Sie fordert, verbindliche Leistungsnachweise nach dem zweiten Semester sogar für alle StudentInnen einzuführen. Dies war auf starke Kritik gestoßen. Auch der fzs hatte auf seiner Mitgliederversammlung diesen Vorschlag eindeutig abgelehnt.
Der DSW-Vorstand hatte jetzt einen Antrag formuliert, in dem der Nachweis kritisiert werden sollte, wenn er nur für BAföG-EmpfängerInnen gelte. Er sei 'zum jetzigen Zeitpunkt' abzulehnen. Es wäre fatal gewesen, weil damit auch das DSW die Nachweise grundsätzlich für akzeptabel erklärt hätte. Die StudentInnen hätten sich mit ihrer Ablehnung allein auf weiter Flur befunden.
Der genaue Antragstext, der umfangreiche Zahlen und Forderungen zum BAföG und zur sozialen Lage der StudentInnen enthält, ist beim DSW oder beim fzs (für Nicht-Mitglieder gegen Kostenbeteiligung) erhältlich.
Ted Thurner, fsz