Regelmäßig in den vergangenen 25 Jahren sind bundesdeutsche Verwaltungsgerichte zu dem Urteil gelangt, daß sich die gewählten Organe der Studierenden nur zu unmittelbar hochschulbezogenen, nicht aber allgemeinpolitischen Ereignissen äußern dürfen. Die Hochschulgesetzgebung, (Rahmengesetz und Ländergesetze) machte sich - im treuen Nachvollzug - diese Rechtsprechung zu eigen. Maulkorb- Erlasse nannte man das damals.
In Folge ging man - teilweise rigide - gegen Studentenvertretungen vor. In Bayern und Baden-Württemberg wurden ASten bankrott geklagt. Die Uni Münster hat dieses Kapitel bundesdeutscher Hochschulpolitik und Hochschuljustiz wieder eingeholt: Ein Maulkorb-Erlaß des Oberverwaltungsgerichts Münster sorgt beim Münsteraner AStA seit September für Unruhe.
Losgetreten hat die Geschichte wie in früheren Zeiten - ein Student aus der rechten Szene. Er durchforstete AStA-Publikationen nach allgemeinpolitischen Äußerungen - und wurde fündig. Nun warf er dem ASTA vor, permanent das Hochschulrahmengesetz zu brechen, sah sich in seinen "Individualrechten" verletzt und strengte eine einstweilige Verfügung durch das Verwaltungsgericht Münster an.
Der Antrag wurde Ende Mai vom Verwaltungsgericht abgelehnt. Dem Antragsteller sei zuzumuten, den Ausgang eines entsprechenden Hauptsache-Verfahrens abzuwarten.
Abgewartet hat der Jurastudent nicht, sondern er ging zum Oberverwaltungsgericht. Das hatte Verständnis für den aktuellen Notstand des Kommilitonen und bescheinigte ihm die mit den Veröffentlichungen des AStA erfolgten empfindlichen Eingriffe in das Grundrecht der individuellen Handlungsfreiheit des Antragstellers. Das bislang liberal gehandhabte Universitätsgesetz - das immerhin die "Förderung der politischen Bildung, des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins und der aktiven Toleranz der Studierenden als Aufgabe der Studierendenschaften" gelten ließ - wurde bei dieser Gelegenheit mit zur Disposition gestellt: Es entspräche in der möglichen Auslegung nicht unbedingt den Ansprüchen "höherrangigen Rechts".
Als Beispiele der inkriminierten Verstösse nahmen die Richter ein Interview im "Semesterspiegel" vom Januar 1994, in dem die Kurdenproblematik und die zwischenstaatlichen Beziehungen zwischen Bundesrepublik und Türkei erörtert werden, eine Dokumentation und das dazugehörige Vorwort zur UNO-Struktur und Friedenspolitik und eine Satire "Wie ich einmal bei der RAF war" in einem AStA-Blatt für subuniversitäre Kultur.
Klipp und klar folgerte das Oberverwaltungsgericht: "Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig für die Dauer der Mitgliedschaft des Antragstellers und bis zu einer rehtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache untersagt, politische Erklärungen, Forderungen und Stellungnahmen abzugeben, die nicht spezifisch und unmittelbar hochschulbezogen sind. Zugleich wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe von 5000 bis 500000 DM angedroht."
Daß solche Höchstsummen verhängt werten, weiß man aus vergangenen Zeiten. Außerdem stehen dem AStA damit ein Strafverfahren wegen Veruntreuung studentischer Gelder ins Haus.
Warum eine einstweilige Anordnung nötig sei, begründen die Richter auch mit dem "- in der Öffentlichkeit bekannten Charakter der Antragstellerin" - ein linker ASTA, igittigitt.
Die AStA-Vertreter vermuten, daß OVG bezwecke im Hauptsacheverfahren das Universitätsgesetz in einigen Teilen als rechtswidrig zu kennzeichnen und so die Studierendenschaften in NRW und eventuell in Folge auch bundesweit mundtot und überflüssig zu machen.
Was lernt der so aufgeklärte Student daraus: Nicht jede Abfackelung ausländischer Studenten ist hochschulbezogen. So aktuell können 25 Jahre alte Gerichtsurteile sein.