Nichtkommerzieller Rundfunk


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In den letzten Jahren wurden in Deutschland mehrere Landesrundfunkgesetze dahingehend geändert, daß jetzt sogenannter nicht-kommerzieller Rundfunk ermöglicht wird. Dieses ist eine Rundfunkart, die ohne Werbefinanzierung auskommen muß und sich lediglich von Vereinsbeiträgen und öffentlicher Förderung finanzieren darf. Näheres dazu regeln - wie immer - die Gesetze. Diese Sender unterscheiden sich also erheblich von privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk.

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muh, 14.9.1995 · Impressum