Nichtkommerzieller Rundfunk
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In den letzten Jahren wurden in Deutschland mehrere Landesrundfunkgesetze
dahingehend geändert, daß jetzt sogenannter nicht-kommerzieller Rundfunk
ermöglicht wird. Dieses ist eine Rundfunkart, die ohne Werbefinanzierung
auskommen muß und sich lediglich von Vereinsbeiträgen und öffentlicher
Förderung finanzieren darf. Näheres dazu regeln - wie immer - die Gesetze.
Diese Sender unterscheiden sich also erheblich von privatem und öffentlich-rechtlichem
Rundfunk.
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muh, 14.9.1995 · Impressum